Allgemeine Informationen zum Krankenhausatlas und zur Methodik
Datengrundlage und einbezogene Krankenhäuser
Der Krankenhausatlas gibt eine Übersicht über die vollstationären und fachabteilungsspezifischen
Versorgungsangebote der Krankenhäuser. Hierzu werden Angaben aus dem Krankenhausverzeichnis der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder verwendet. Diese beruhen auf Erhebungen im Rahmen der amtlichen
Krankenhausstatistik.
Der Krankenhausatlas weist alle Einrichtungen nach, die am 31.12. des Berichtsjahres 2023 in Deutschland zur
vollstationären medizinischen Versorgung beigetragen haben. Zwischenzeitliche Veränderungen aufgrund von Krankenhausfusionen,
Schließungen und neuen Krankenhausstandorten oder im medizinischen Leistungsangebot sind nicht berücksichtigt.
Einbezogen sind Allgemeinkrankenhäuser,
Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 Gewerbeordnung (GewO), berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken und
Bundeswehrkrankenhäuser mit ihrem Teilangebot zur Versorgung der Zivilbevölkerung. Ebenfalls sind im
Krankenhausatlas Fachkliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie entsprechende Abteilungen
in Allgemeinkrankenhäusern berücksichtigt. Nicht einbezogen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug,
Polizeikrankenhäuser sowie Tages- und Nachtkliniken.
Standorte von Krankenhäusern
Ein Krankenhaus kann über mehrere einzelne Standorte verfügen, an denen die medizinische Behandlung der
Patientinnen und Patienten durchgeführt wird. Wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter
einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet sowie eine nach Standorten differenzierte Festlegung des
Versorgungsauftrags vorliegt, wird jeweils der einzelne Standort mit seinem fachabteilungsspezifischen
Versorgungsangebot im Krankenhausatlas berücksichtigt.
Erreichbarkeitszonen von Krankenhäusern
Die Berechnung der Erreichbarkeitszonen (Isochronen) erfolgt auf Grundlage des RoutingPlus-Dienstes "web_ors",
den das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) für die Bundesverwaltung bereitstellt. Als Datengrundlage
für die Routenberechnung werden dabei die frei verfügbaren Daten der Nutzergemeinschaft OpenStreetMap verwendet.
Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf Minuten bis zwei Stunden Fahrzeit mit dem PKW
durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten
werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von
100 Meter * 100 Meter ausgewiesen.
Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten
abweichen können. So werden insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des
Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen nicht berücksichtigt.
Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten
Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der
geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende
Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen
an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren.
Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht
garantiert werden.
Versorgungsangebote und Spezialisierungen der Krankenhäuser
Krankenhäuser mit betriebsbereit aufgestellten Betten in mindestens einer der aufgeführten
Hauptfachabteilungen sind unter folgenden Versorgungsangeboten und/ oder Spezialisierungen zusammengefasst und
nachgewiesen:
Allgemeinkrankenhäuser (Krankenhäuser mit somatischen Fachabteilungen)
Innere Medizin
Geriatrie
Kardiologie
Nephrologie
Hämatologie und internistische Onkologie
Endokrinologie
Gastroenterologie
Pneumologie
Rheumatologie
Pädiatrie
Kinderkardiologie
Neonatologie
Kinderchirurgie
Lungen- und Bronchialheilkunde
Allgemeine Chirurgie
Unfallchirurgie
Neurochirurgie
Gefäßchirurgie
Plastische Chirurgie
Thoraxchirurgie
Herzchirurgie
Urologie
Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Geburtshilfe
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Augenheilkunde
Neurologie
Nuklearmedizin
Strahlenheilkunde
Dermatologie
Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
Intensivmedizin
Psychiatrische/psychosomatische Fachkrankenhäuser und Abteilungen mit
mindestens einer der
folgenden Fachabteilungen
Allgemeine Psychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Psychosomatik/Psychotherapie
Neben rein psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen
Fachkrankenhäusern sind ebenfalls
Krankenhäuser mit selbständigen, gebietsärztlich geleiteten Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für
die
Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie einbezogen.
Fachabteilungen
Dargestellt werden ausgewählte, wichtige Hauptfachabteilungen unter anderem mit
dem
häufigsten
Bettenangebot in Krankenhäusern:
Allgemeine Chirurgie
Unfallchirurgie
Innere Medizin
Intensivmedizin
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Orthopädie
Neurologie
Urologie
Frauenheilkunde und/ oder Geburtshilfe
Maßgeblich für die Zuordnung sind betriebsbereit aufgestellte Betten in den
Hauptfachabteilungen. Je nach Fachabteilungsangebot kann ein Krankenhaus in mehreren Kategorien nachgewiesen
sein. Bei Krankenhäusern mit
mehreren Standorten wird je Standort das entsprechende Fachabteilungsangebot berücksichtigt.
Der Nachweis der Fachabteilungen bezieht sich auf die Fachabteilungsgliederung
nach
Anlage 2, Schlüssel 6 der Datenübermittlungsvereinbarung gem. § 301 Abs. 3 SGB V.
Notfallversorgung
Die Teilnahme an der Notfallversorgung von Krankenhäusern nach § 136c Abs. 4 SGB V beinhaltet die allgemeine
stationäre Notfallversorgung und die spezielle stationäre Notfallversorgung über Module. Maßgeblich
dafür sind die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System von
Notfallstrukturen in Krankenhäusern.
Die allgemeine stationäre Notfallversorgung umfasst die
Die spezielle stationäre Notfallversorgung über Module nach § 136c Abs. 4 SGB V umfasst das
Modul Schwerverletztenversorgung gemäß § 24 G-BA-Beschluss
Modul Notfallversorgung für Kinder gemäß § 25 G-BA-Beschluss
Modul Spezialversorgung gemäß § 26 G-BA-Beschluss
Modul Schlaganfallversorgung gemäß § 27 G-BA-Beschluss
Modul Durchblutungsstörungen am Herzen gemäß § 28 G-BA-Beschluss
Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten wird die Teilnahme an der Notfallversorgung jeweils separat
nachgewiesen. Die Basisnotfallversorgung bildet Krankenhäuser und ihre Entfernungszonen mit mindestens Stufe 1,
die erweiterte Notfallversorgung mit mindestens Stufe 2 und die umfassende Notfallversorgung mit der Stufe 3 sowie
die Module der speziellen stationären Notfallversorgung bei den einzelnen Karten ab.
Bevölkerungskarte des Zensus 2022
Die ab einem Maßstab von 1:100.000 einblendbare Karte der Bevölkerungsdichte zeigt die Anzahl der Einwohner
innerhalb einer Gitterzelle von 100 Meter * 100 Meter (1 ha Gitterzelle) basierend auf den Ergebnissen des
Zensus 2022.
Im Ausland tätige Angehörige der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Dienstes sowie ihre dort
ansässigen Familien werden bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt.
Erreichbarkeitsdiagramme nach dem Stadt- und Gemeindetyp
Für die Darstellung der unterschiedlichen Fahrzeiten der Bevölkerung in städtischen und ländlichen Regionen wird
zunächst der Stadt- und Gemeindetyp des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zur
Klassifikation der Zensus-Ergebnisse verwendet. Auf Basis von vier Stadt- und Gemeindetypen ("Großstadt",
"Mittelstadt", "Größere Kleinstadt", "Kleine Kleinstadt oder Landgemeinde") wird anschließend die
Zensus-Bevölkerung auf Grundlage des 1 ha-Gitters geschichtet und entsprechend der jeweiligen Fahrzeitwerte
bundeslandsweise aufaddiert. Die Ergebnisse werden für jedes Kartenthema in Form von vier
Bevölkerung-Fahrzeit-Diagrammen abgebildet. Abhängig von der Größe der Gemeinden und ihrer zentralörtlichen
Funktion sind nicht in jedem Bundesland alle vier Raumtypen vertreten.
Rechtsgrundlagen sind § 28 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und die Krankenhausstatistik-Verordnung
(KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen Fassung. Sie gelten in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz
(BStatG). Für die berichtspflichtigen Krankenhäuser besteht Auskunftspflicht.