Allgemeine Informationen zum Krankenhausatlas und zur Methodik
Datengrundlage
Für die interaktive Webanwendung mit einer Übersicht über die vollstationäre Versorgung in Allgemeinkrankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen werden die Daten nach § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) genutzt. Diese werden jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) an das Statistische Bundesamt übermittelt.
Einbezogen sind darin alle Krankenhäuser, die nach dem G-DRG-Vergütungssystem abrechnen und dem Anwendungsbereich des § 1 KHEntgG unterliegen. Ebenfalls berücksichtigt sind alle Krankenhäuser, die Entgelte nach der Bundespflegesatzverordnung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen in Einrichtungen gem. § 17d Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) abrechnen. Ergänzt wurde die Datengrundlage um eigene Recherchen. Der Berichtszeitraum umfasst den 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 2016.
Nicht abgebildet werden Tageskliniken, rein private Einrichtungen und Krankenhäuser, die im Berichtsjahr 2016 keine vollstationären Fälle gemeldet haben.
Standorte von Krankenhäusern
Wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet sowie eine nach Standorten differenzierte Festlegung des Versorgungsauftrags vorliegt, wird jeweils der einzelne Standort mit seinem spezifischen Versorgungsangebot im Krankenhausatlas dargestellt.
Das Versorgungsangebot an dem jeweiligen Standort ist aus den Patientenzahlen der entlassenden Fachabteilungen abgeleitet.
Erreichbarkeitszonen von Krankenhäusern
Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Krankenhäusern bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes
OpenStreetMap (OSM).
Mit Hilfe der Software
Esri ArcGIS Desktop
und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen.
Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten.
Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen.
Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So werden insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt.
Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen.
Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden.
Leistungsangebote und Spezialisierungen der Krankenhäuser
Krankenhäuser mit jeweils mindestens einer der aufgeführten Fachabteilungen sind unter folgenden Leistungsangeboten und/ oder Spezialisierungen zusammengefasst und nachgewiesen:
Krankenhäuser mit allgemeinen Fachabteilungen: mindestens eine der folgenden Fachabteilungen
Innere Medizin
Geriatrie
Kardiologie
Nephrologie
Hämatologie und internistische Onkologie
Endokrinologie
Gastroenterologie
Pneumologie
Rheumatologie
Pädiatrie
Kinderkardiologie
Neonatologie
Kinderchirurgie
Lungen- und Bronchialheilkunde
Allgemeine Chirurgie
Unfallchirurgie
Neurochirurgie
Gefäßchirurgie
Plastische Chirurgie
Thoraxchirurgie
Herzchirurgie
Urologie
Orthopädie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Geburtshilfe
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Augenheilkunde
Neurologie
Nuklearmedizin
Strahlenheilkunde
Dermatologie
Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
Intensivmedizin
Psychiatrische/psychosomatische Fachabteilungen:mindestens eine der folgenden Fachabteilungen
Allgemeine Psychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Psychosomatik/Psychotherapie
Basisversorgung:mindestens eine der folgenden Fachabteilungen
Innere Medizin
Allgemeine Chirurgie
Unfallchirurgie
Orthopädie
Versorgungsangebote für Kinder und Jugendliche:mindestens eine der folgenden Fachabteilungen
Pädiatrie
Kinderchirurgie
Allgemeine Chirurgie
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Neonatologie
Unfallchirurgie
Orthopädie
Kinderkardiologie
Versorgungsangebote für ältere Menschen:mindestens eine der folgenden Fachabteilungen
Innere Medizin
Allgemeine Chirurgie
Kardiologie
Neurologie
Urologie
Unfallchirurgie
Orthopädie
Geriatrie
Frauenheilkunde und/oder Geburtshilfe:mindestens eine der folgenden Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Geburtshilfe
Maßgeblich für die Zuordnung sind die Fachabteilungen der Fachabteilungsgliederung nach Anlage 2, Schlüssel 6 der Datenübermittlungsvereinbarung gem. § 301 Abs. 3 SGB V. Je nach Fachabteilungsangebot kann ein Krankenhaus in mehreren Kategorien nachgewiesen sein.
Psychiatrische/psychosomatische Fachabteilungen: Neben rein psychiatrischen/psychosomatischen Fachkrankenhäusern sind hier ebenfalls Krankenhäuser mit selbständigen, gebietsärztlich geleiteten Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie einbezogen.
Bevölkerungskarte des Zensus 2011
Die ab einem Maßstab von 1:100.000 einblendbare Karte der Bevölkerungsdichte zeigt die Anzahl der Einwohner innerhalb einer Gitterzelle von 100 Meter * 100 Meter (1 ha Gitterzelle) basierend auf den Ergebnissen des Zensus 2011.
Im Ausland tätige Angehörige der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Dienstes sowie ihre dort ansässigen Familien werden bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt.
Siedlungsstrukturelle Regionstypen
Mit den Regionstypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird eine einfache Gruppeneinteilung von Regionen vorgenommen. Für die Typisierung werden verschiedene Siedlungsstrukturmerkmale u. a. der Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten, das Vorhandensein und die Größe einer Großstadt und die Einwohnerdichte der Raumordnungsregion herangezogen.
Die Einteilung in siedlungsstrukturelle Gebietstypen dient als Instrument insbesondere für inter- und intraregionale Vergleiche. Diese Gebietstypen schreiben keine räumlichen Problemkategorien fest und stellen auch keine raumordnungspolitische Funktionszuweisung dar. Sie dienen ausschließlich als analytisches Raster für die laufende Raumbeobachtung und ermöglichen Vergleiche der entsprechenden Regionstypen.
Auf dieser Basis erfolgt bei den siedlungsstrukturellen Regionstypen eine Einteilung in drei Gruppen:
Städtische Regionen umfassen Regionen, in denen mindestens 50% der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten leben und in der sich eine Großstadt mit rund 500.000 Einwohnern und mehr befindet sowie Regionen mit einer Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 300 Einwohner/km²;
Regionen mit Verstädterungsansätzen sind Regionen, in denen mindestens 33% der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten leben mit einer Einwohnerdichte zwischen 150 und 300 Einwohner/km² sowie Regionen, in denen sich mindestens eine Großstadt befindet und die (ohne Berücksichtigung der Großstädte) eine Einwohnerdichte von mindestens 100 Einwohner/km² aufweisen;
Ländliche Regionen schließen Regionen ein, in denen weniger als 33% der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten leben mit einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohner/km² sowie Regionen, in denen sich zwar eine Großstadt befindet, aber in denen die Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte unter 100 Einwohner/km² beträgt.
Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter www.bbsr.bund.de > Raumbeobachtung > Raumabgrenzungen > Regionstypen zu finden.
Im Krankenhausatlas werden in den Erreichbarkeitsdiagrammen die nach siedlungsstrukturellen Regionstypen geschichteten Bevölkerungsanteile im jeweiligen Bundesland dargestellt. Abhängig von der Siedlungsstruktur sind nicht in jedem Bundesland alle drei Regionstypen vertreten.
Rechtsgrundlagen der Statistik
Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) i. V. m. § 28 Abs. 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/.